Unterauftragsverarbeiter
Informationen gemäß Art. 28 DSGVO · Stand: Januar 2026
Zur Bereitstellung der TikFlow-Plattform setzt TikFlow ausgewählte Unterauftragsverarbeiter ein. Diese verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung von TikFlow und unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze.
Aktuelle Unterauftragsverarbeiter
| Anbieter | Zweck | Sitz / Verarbeitungsort | Garantien |
|---|---|---|---|
| Amazon Web Services EMEA SARL | Hosting, Datenbank, Infrastruktur, E-Mail-Versand (SES) | Luxemburg (EU) Region: eu-central-1 (Frankfurt) | EU-Verarbeitung |
| Cloudflare, Inc. | CDN, DDoS-Schutz, DNS, Sicherheits- und Performance-Services | USA Edge-Server weltweit inkl. EU | EU-US Data Privacy Framework (DPF); zusätzlich SCCs |
| Stripe Payments Europe Ltd. | Zahlungsabwicklung, Split-Payments | Irland (EU) | EU-Verarbeitung |
| PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. | Zahlungsabwicklung | Luxemburg (EU) | EU-Verarbeitung |
Legende: SCCs = EU-Standardvertragsklauseln (Standard Contractual Clauses) nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO; DPF = EU-US Data Privacy Framework (Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission vom 10.07.2023).
Drittlandübermittlung
Soweit Unterauftragsverarbeiter Daten außerhalb des EWR verarbeiten (insbesondere USA), stellt TikFlow sicher, dass ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist:
- Angemessenheitsbeschluss: Für zertifizierte US-Unternehmen unter dem EU-US Data Privacy Framework (DPF) besteht ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission.
- Standardvertragsklauseln (SCCs): Zusätzlich oder alternativ werden EU-Standardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO abgeschlossen.
- Ergänzende Maßnahmen: Bei Bedarf werden zusätzliche technische und organisatorische Schutzmaßnahmen implementiert.
Änderungen & Widerspruch
TikFlow informiert Veranstalter über beabsichtigte Änderungen in Bezug auf die Hinzuziehung oder Ersetzung von Unterauftragsverarbeitern mit einer Frist von mindestens 14 Tagen vor Inkrafttreten per E-Mail oder Dashboard-Benachrichtigung.
Veranstalter können der Änderung innerhalb von 14 Tagen aus wichtigem Grund widersprechen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der neue Unterauftragsverarbeiter kein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet.
Erfolgt kein fristgerechter Widerspruch, gilt die Änderung als genehmigt.
Fragen?
Bei Fragen zu unseren Unterauftragsverarbeitern wenden Sie sich bitte an: info@tikflow.de