Nutzungsbedingungen (B2B)
für Veranstalter (SaaS-Plattform)
Stand: Januar 2026
Anbieter
TikFlow GmbH & Co. KG
Luisenstraße 7
79098 Freiburg im Breisgau
Deutschland
Register: Amtsgericht Freiburg, HRA 709457
Vertretungsberechtigte Gesellschafterin: Prestel IT GmbH
diese vertreten durch den Geschäftsführer: Klaus Prestel
USt-IdNr.: DE459431084
E-Mail: info@tikflow.de
1. Geltungsbereich, Zielgruppe
1.1 Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Plattform „TikFlow" durch Unternehmer i. S. d. § 14 BGB („Veranstalter"), die über TikFlow Ticketshops und Einlassprozesse für eigene Angebote/Events/Buchungsmodelle erstellen und betreiben.
1.2 Abweichende Bedingungen des Veranstalters gelten nur, wenn TikFlow diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Begriffe und Rollen
2.1 Endkund*innen sind Personen, die über den Ticketshop des Veranstalters Tickets/Eintrittsberechtigungen/Buchungen erwerben.
2.2 Veranstalter ist Betreiber des Ticketshops und Verantwortlicher für Inhalte, Angebote, Preise, Steuern, rechtliche Pflichten und die Durchführung der Veranstaltung/Leistung.
2.3 TikFlow stellt die technische Infrastruktur (SaaS) bereit und ist nicht Veranstalter, nicht Anbieter der Veranstaltung/Leistung und – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – nicht Vertragspartner der Endkund*innen hinsichtlich der Veranstaltung/Leistung.
3. Vertragsgegenstand / Leistungsbeschreibung
3.1 TikFlow stellt dem Veranstalter eine cloudbasierte Plattform zur Verfügung, insbesondere:
- Dashboard zur Konfiguration von Events/Angeboten, Tickettypen, Preisen, Kapazitäten, Zeitfenstern und Zugangslogiken
- Ticketshop-Funktionen (Checkout, Bestellbestätigungen, Ticketbereitstellung digital)
- Generierung/Verwaltung von QR-Codes / Tickets
- Scan-/Einlassfunktionen (Web/PC/Mobile „Scanner-Apps"), inkl. Protokollierung (Audit-Trail)
- Optional API-Zugriff gemäß Dokumentation
3.2 TikFlow schuldet grundsätzlich die Bereitstellung der Plattform im Rahmen des vereinbarten Funktionsumfangs, nicht aber einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Verkaufszahlen).
3.3 TikFlow ist berechtigt, Funktionen weiterzuentwickeln oder anzupassen, sofern der Kernzweck (Ticketing/Einlass-Infrastruktur) erhalten bleibt und Änderungen für den Veranstalter zumutbar sind.
4. Registrierung, Zugang, Accounts
4.1 Die Nutzung setzt ein Veranstalter-Konto voraus. Der Veranstalter ist verpflichtet, bei der Registrierung richtige und vollständige Angaben zu machen und diese aktuell zu halten.
4.2 Zugangsdaten sind geheim zu halten. Der Veranstalter ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die über sein Konto erfolgen, sofern kein nachweislicher Plattformfehler vorliegt.
4.3 TikFlow kann aus Sicherheitsgründen Mindeststandards für Passwörter, Mehrfaktorauthentifizierung oder API-Keys vorgeben.
5. Pflichten des Veranstalters
Compliance, Inhalte, Kommunikation
5.1 Der Veranstalter ist allein verantwortlich für:
- Rechtmäßigkeit seiner Angebote/Events (inkl. Genehmigungen, Jugendschutz, Hausrecht, Sicherheitskonzepte)
- Inhalte im Ticketshop (Texte, Bilder, AGB/Infos, Preisangaben)
- Korrekte Preis- und Steuerangaben (insb. Umsatzsteuersatz, Bruttopreise, ggf. Steuerbefreiungen)
- Ordnungsgemäße Rechnungsstellung/Belege gegenüber Endkund*innen, soweit erforderlich
- Bearbeitung von Kundenanfragen, Stornierungen, Umbuchungen, Reklamationen und Erstattungen
5.2 Der Veranstalter stellt sicher, dass er die erforderlichen rechtlichen Texte im Ticketshop bereitstellt (z. B. Impressum, Datenschutzhinweise, ggf. Widerrufshinweise soweit einschlägig).
5.3 TikFlow kann Vorlagen, Standardtexte und automatisch generierte Dokumente (z. B. Rechnungen, Widerrufsbelehrungen, AGB-Textbausteine) bereitstellen. Diese sind unverbindliche Hilfsmittel und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Der Veranstalter ist eigenverantwortlich verpflichtet, sämtliche Texte und Dokumente auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtskonformität zu prüfen und ggf. anwaltlich überprüfen zu lassen. TikFlow übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit oder rechtliche Eignung bereitgestellter Vorlagen und generierter Dokumente.
5.4 Der Veranstalter darf die Plattform nicht missbräuchlich nutzen (z. B. rechtswidrige Inhalte, Betrug, Spam, Malware, Umgehung von Sicherheitsmechanismen).
6. Endkund*innen-Verträge im Ticketshop
6.1 Verträge über Tickets/Eintrittsberechtigungen/Buchungen kommen grundsätzlich zwischen Endkund*in und Veranstalter zustande.
6.2 TikFlow stellt dafür die technische Bestellabwicklung bereit und kann im Auftrag des Veranstalters Bestellbestätigungen/Tickets elektronisch versenden.
6.3 Der Veranstalter bleibt verantwortlich, dass die Endkund*innen im Checkout die erforderlichen Informationen erhalten (insbesondere wesentliche Leistungsmerkmale, Preise, Steuern, Widerrufs-/Ausschlussregelungen je Ticketart und Rechtslage).
7. Zahlungsabwicklung und Auszahlungen
Stripe / PayPal / Split-Payment
7.1 Die Zahlungsabwicklung im Ticketshop erfolgt ausschließlich über Stripe und/oder PayPal. Der Veranstalter ist verpflichtet, bei Stripe und/oder PayPal ein Konto einzurichten und die erforderlichen KYC-/Verifikationsprozesse zu durchlaufen.
7.2 Bei Ticketverkäufen wird Split-Payment angewendet: Die Zahlung der Endkund*innen wird automatisch aufgeteilt – die TikFlow-Gebühr wird direkt an TikFlow ausgezahlt, der Restbetrag an den Veranstalter.
7.3 TikFlow speichert keine vollständigen Zahlungsdaten (z. B. Kreditkartennummern). Die Zahlungsdaten werden ausschließlich durch Stripe bzw. PayPal verarbeitet.
7.4 Chargebacks/Rücklastschriften/Dispute: Entstehen Kosten oder negative Salden durch Rückbelastungen, Betrugsfälle oder Dispute, trägt diese grundsätzlich der Veranstalter, soweit der Anlass aus seiner Sphäre stammt (z. B. Leistungsstörung, Streit über Tickets). TikFlow darf entsprechende Beträge mit künftigen Auszahlungen verrechnen oder dem Veranstalter in Rechnung stellen.
7.5 TikFlow ist nicht verpflichtet, Auszahlungen zu garantieren, wenn Stripe/PayPal Auszahlungen aufgrund regulatorischer Vorgaben, Risikoprüfungen oder Verstößen sperren oder zurückhalten.
8. Entgelte, Abrechnung, Fälligkeit
Transaktionsbasiertes Modell
8.1 TikFlow erhebt für jedes über die Plattform erstellte Ticket eine Transaktionsgebühr. Die Höhe der Gebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste im Dashboard.
8.2 Ticketshop-Verkäufe (Online)
Bei Ticketverkäufen über den Ticketshop wird die TikFlow-Gebühr gemäß dem Split-Payment-Verfahren nach Ziffer 7.2 automatisch einbehalten. Der verbleibende Betrag wird an den Veranstalter ausgezahlt.
8.3 Manuell generierte Tickets
Für Tickets, die der Veranstalter manuell über das Dashboard erstellt (z. B. Abendkasse, Reservierungen), fällt ebenfalls die Transaktionsgebühr an. Diese Gebühren werden monatlich in Rechnung gestellt.
8.4 Der Veranstalter erhält monatlich eine Abrechnung, die alle Transaktionen (Ticketshop-Verkäufe und manuell generierte Tickets), die bereits abgeführten Gebühren sowie etwaige offene Beträge ausweist.
8.5 Offene Beträge aus manuell generierten Tickets sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei Zahlungsverzug kann TikFlow Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie Mahnkosten berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
8.6 Alle Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
9. Verfügbarkeit, Wartung, Support
9.1 TikFlow strebt eine hohe Verfügbarkeit an. Es kann zu Wartungsfenstern, Updates und kurzfristigen Einschränkungen kommen (z. B. Sicherheitsupdates).
9.2 TikFlow haftet nicht für Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs liegen (z. B. Ausfälle von Stripe/PayPal, Internet-/Netzbetreiber).
9.3 Supportleistungen und Reaktionszeiten richten sich nach dem gebuchten Paket bzw. den im Dashboard kommunizierten Supportbedingungen.
10. Sperrung, Einschränkung und Kündigung aus wichtigem Grund
10.1 TikFlow darf den Zugang vorübergehend sperren oder Funktionen einschränken, wenn:
- ein begründeter Verdacht auf Missbrauch, Rechtsverstöße oder Sicherheitsvorfälle besteht,
- Zahlungen ausstehen,
- Stripe/PayPal Vorgaben eine Einschränkung erfordern,
- gerichtliche/behördliche Anordnungen vorliegen.
10.2 TikFlow wird den Veranstalter, soweit möglich und zumutbar, vor einer Sperrung informieren und Gelegenheit zur Stellungnahme geben, es sei denn, die sofortige Sperrung ist zur Abwehr von Gefahren oder aufgrund rechtlicher Vorgaben erforderlich.
10.3 Bei wesentlichen Verstößen kann TikFlow den Vertrag fristlos kündigen.
11. Vertragsverhältnis und Beendigung
Kein Abo – nutzungsbasiert
11.1 Das Nutzungsverhältnis ist nicht an eine Mindestlaufzeit oder ein Abonnement gebunden. Es besteht auf unbestimmte Zeit und kann vom Veranstalter jederzeit beendet werden.
11.2 Der Veranstalter kann sein Konto jederzeit über das Dashboard deaktivieren oder die Löschung beantragen. Mit der Deaktivierung werden keine neuen Tickets mehr verkauft oder erstellt.
11.3 Die Beendigung des Nutzungsverhältnisses lässt bestehende Verpflichtungen unberührt. Insbesondere gilt:
- Bereits verkaufte Tickets bleiben gültig und scanbar bis zum jeweiligen Veranstaltungsdatum.
- Offene Forderungen aus manuell generierten Tickets bleiben bestehen und sind zu begleichen.
- Laufende Erstattungs- oder Dispute-Vorgänge werden abgewickelt.
11.4 TikFlow kann das Nutzungsverhältnis mit einer Frist von 30 Tagen ordentlich kündigen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (§ 10) kann TikFlow fristlos kündigen.
11.5 TikFlow kann inaktive Konten (keine Aktivität seit mehr als 24 Monaten) nach vorheriger Ankündigung per E-Mail mit einer Frist von 30 Tagen löschen, sofern keine offenen Verpflichtungen bestehen.
12. Nutzungsrechte, Inhalte des Veranstalters
12.1 TikFlow räumt dem Veranstalter für die Vertragslaufzeit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Plattform ein.
12.2 Der Veranstalter räumt TikFlow die notwendigen Rechte ein, Inhalte (z. B. Logos, Ticketshop-Texte, Seatmap-Daten) zum Betrieb des Ticketshops technisch zu verarbeiten und an Endkund*innen auszuliefern.
13. Datenschutz, AVV (Art. 28 DSGVO)
13.1 Soweit TikFlow personenbezogene Daten im Auftrag des Veranstalters verarbeitet, handeln die Parteien im Rollenmodell: Veranstalter = Verantwortlicher, TikFlow = Auftragsverarbeiter.
13.2 Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV), abrufbar unter: tikflow.de/rechtliches/avv. Die AVV ist Bestandteil dieses Vertrags.
13.3 Eine aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter ist abrufbar unter: tikflow.de/rechtliches/unterauftragsverarbeiter
14. Vertraulichkeit
14.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur zur Vertragserfüllung zu verwenden.
14.2 Dies gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsbindung erlangt wurden.
15. Haftung
15.1 TikFlow haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
15.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet TikFlow nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
15.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
15.4 TikFlow haftet nicht für die Durchführung/Inhalte des Events/Angebots des Veranstalters und nicht für Rechtsverstöße des Veranstalters.
15.5 Soweit eine Haftungsbegrenzung zulässig ist, ist die Gesamthaftung von TikFlow je Vertragsjahr auf die vom Veranstalter in den letzten 12 Monaten gezahlten Entgelte begrenzt, mindestens jedoch EUR 1.000, maximal EUR 25.000.
16. Freistellung
Der Veranstalter stellt TikFlow von sämtlichen Ansprüchen Dritter (insb. Endkund*innen, Behörden) frei, die auf einer Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen (z. B. irreführende Angaben, unzulässige Inhalte, fehlerhafte Steuerangaben, Eventabsage, Widerrufs-/Erstattungsstreit), einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten.
17. Höhere Gewalt (Force Majeure)
17.1 Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung ihrer Pflichten, soweit dies auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen (höhere Gewalt), insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terrorismus, Cyberangriffe auf kritische Infrastruktur, behördliche Anordnungen oder großflächige Ausfälle von Telekommunikations- oder Stromnetzen.
17.2 Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über das Eintreten und die voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt informieren und zumutbare Anstrengungen unternehmen, die Auswirkungen zu minimieren.
17.3 Dauert die höhere Gewalt länger als 60 Tage an, kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.
18. Datenexport, Löschung, Aufbewahrung
18.1 Der Veranstalter kann im Rahmen der verfügbaren Funktionen Daten exportieren (z. B. Bestelldaten/Scanprotokolle).
18.2 Nach Vertragsende wird TikFlow Daten nach Maßgabe der AVV und gesetzlicher Aufbewahrungspflichten löschen bzw. sperren.
18.3 Der Veranstalter bleibt für eigene Aufbewahrungs- und Nachweispflichten (z. B. Steuerrecht) verantwortlich.
19. Änderungen dieser Bedingungen
19.1 TikFlow kann diese Bedingungen ändern, wenn dies aus rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist und die Änderung für den Veranstalter zumutbar ist.
19.2 TikFlow informiert über Änderungen in Textform (z. B. E-Mail oder Dashboard) mit einer Frist von mindestens 30 Tagen vor Inkrafttreten. Widerspricht der Veranstalter nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen. Bei wesentlichen Änderungen wird TikFlow ausdrücklich auf das Widerspruchsrecht und die Folgen hinweisen.
20. Schlussbestimmungen
20.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
20.2 Gerichtsstand für Kaufleute ist – soweit zulässig – Freiburg im Breisgau.
20.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
20.4 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
Kontakt
TikFlow GmbH & Co. KG
Luisenstraße 7
79098 Freiburg im Breisgau
Deutschland
E-Mail: info@tikflow.de
Telefon: +49 172 1865725